Partnerarbeit
| Definition: Zwei SchülerInnen sind für eine gewisse Zeit zu einer Arbeitsgemeinschaft verbunden. Die Partner erhalten genaue Anweisungen durch die Lehrperson und beide SchülerInnen entwickeln gemeinsam Lösungen (vgl. Köck 2000). |
In der Partnerarbeit arbeiten jeweils zwei SchülerInnen in einer Arbeitsgemeinschaft. Sie bearbeiten nach präziser Arbeitsanweisung überschaubare Aufgaben. Diese Sozialform des Unterrichts ist vor allem vorteilhaft für die schnelle Materialauswertung und die wechselseitige Kontrolle des Lernfortschritts. Eingesetzt wird diese Arbeitsform häufig in Wiederholungs- und Übungsphasen oder bei der Arbeit am Computer. Doch kann die Partnerarbeit auch eine Sozialisationsfunktion erfüllen.
Durch den Meinungsaustausch wird das Wahrnehmungs- und Denkfeld erweitert und somit eine größere geistige Beweglichkeit bei den SchülerInnen erreicht. In Aushandlungsprozessen mit dem Partner wird argumentiert, die eigene Meinung vertreten, ggf. nachgegeben oder es werden Kompromisse geschlossen
Die Partnerarbeit ist schnell und ohne großen Aufwand zu organisieren.
Bei unterschiedlichen Leistungsniveaus der SchülerInnen innerhalb einer Partnerarbeit können jedoch auch Probleme auftreten. So kann eine Tendenz zum Dominanzverhalten eines Partners bei leistungsungleichen SchülerInnen dazu führen, dass die genannten Vorteile der Partnerarbeit nicht zum Tragen kommen, da der/die Leistungsschwächere wenig aktiv wird und sich der Meinung des/der Leistungsstärkeren anschließt. Außerdem ist für die notwendige Arbeitsdisziplin ein Lernprozess notwendig, in dem die sozialen Fähigkeiten möglicherweise erst nach einiger Zeit erworben werden (vgl. Köck 1993).
Doch können Leistungsunterschiede zwischen den PartnerInnen auch von Vorteil sein und gezielt eingesetzt werden: In einer längerfristigen pädagogisch betreuten und zurückhaltend gesteuerten Tutorentätigkeit kann der/die Leistungsstärkere dem/der Leistungsschwächeren helfen und davon profitieren beide Seiten. Der/die Helfer/in trägt Verantwortung und versteht beim Erklären die Inhalte selbst besser. Der/die Betreute wiederum kann Nachfragen und hat eine/n Partner/in, der er/sie vertrauen kann (vgl. Glöckel 1996).
